Shootings

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Familienfotografin.ch

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Teil dieses Vertrages.

In der Reportage sind folgende Preise nicht enthalten:

Dankeskarten / Geburtskarten
Kilometerspesen (ab 10 km Fr. 1.-pro km)

Zahlung:

Der Grundbetrag/Shootinggebühr dient der Platzreservierung um den Termin zu sichern. Dieser wird vor dem Shooting Termin einbezahlt.
Der Restbetrag vom Bild Paket / Nachbestellungen werden nach Ablieferung der Reportage / Portraits einbezahlt.
Der Kunde erklärt sich mit Bezahlung der Anzahlung oder Shootinggebühr auch mit den mitgesandten AGBs einverstanden.
Bankverbindung für Überweisungen:
Cynthia Jucker, Familienfotografin.ch, im Kehr 24, 8330 Pfäffikon ZH, Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich, CH33 0070 0114 8078 1976 1

Bildfarben/Bearbeitung der Daten:

Die Farben werden grundsätzlich an normalen Hauttönen angepasst.
Textilfarben können nicht immer exakt wiedergegeben werden.
Ausführung der fotografischen Arbeit:
Die Gestaltung der fotografischen Arbeit (Fotos, Nachbearbeitung) bleibt voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

Die Bilder (JPEG Online Galerie) auf dem Server sind nur zur Auswahl bestimmt.

Die bestellten Bilddaten werden liebevoll digital nach dem Style von Cynthia Jucker, Familienfotografin.ch bearbeitet.
Bearbeitungen auf Kundenwunsch werden nach Aufwand verrechnet wie auch individuelle Collagen, grössere Retuschen oder Albumgestaltungen.

Verschiebung/Abbestellung:

Bei einer Verschiebung des Shootings durch den Kunden weniger als zwei Tage vor dem vereinbarten Termin auf ein späteres Datum oder bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (einschliesslich Drittkosten) sowie eine Entschädigung in Höhe von 30% des Honorars oder der Grundgebühr, die gemäß der Offerte für die ausgefallene Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Dies gilt auch, wenn das Shooting aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse entgegen der Empfehlung der Fotografin auf ein späteres Datum verschoben wird.

Bei einer ersatzlosen Absage des Shootings weniger als zwei Tage vor dem vereinbarten Termin hat die Fotografin Anspruch auf 100% des Honorars, das gemäss der Offerte für die abgesagte Aufnahmesitzung geschuldet wäre, sowie die bereits angefallenen Kosten (einschliesslich Drittkosten).

Die Fotografin behält sich das Recht vor, ein Shooting aufgrund von Krankheit, Notfall, Todesfall in der Familie oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. In einem solchen Fall wird der Kunde so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum nächstmöglichen verfügbaren Termin verschoben.

Der Fotograf kann nicht rechtlich belangt werden, wenn er die Reportage/Portraits aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann.

Der Präsentationstermin nach dem Shooting ist einmalig kostenlos. Falls der Kunde jedoch nicht zum Termin erscheint oder den Termin weniger als zwei Tag vorher verschiebt, werden Umtriebskosten in Höhe von 50.- berechnet.

RAW Daten

Die Fotografin händigt dem Kunden nur bearbeitete Bilder aus. Die RAW-Dateien bleiben Eigentum der Fotografin.

Reklamationen / Mangel

Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten (auch bei Schäden oder Verlust der Daten). Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Hilfspersonen.

Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von einer Woche ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich des Rechts auf Nachbesserung zu.

Die Fotografin ist drei Monate nach dem Shooting nicht mehr verpflichtet die Daten für den Kunden zu speichern.

Der Kunde hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Bei Businessbildern darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwendet werden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages.

Nutzung

Für die überarbeiteten und bezahlten Bilddateien übergibt Cynthia Jucker, Familienfotografain.ch dem Kunden das vollumgängliche Nutzungsrecht.

Der Kunde hat bei der Verwendung der Bilder den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen: Familienfotografin.ch – Cynthia Jucker

Die Fotografin hat das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke wie Website, Social Media und Print zu verwenden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an die Fotografin. Ausnahme sind Teilakt und Aktbilder, diese werden nur mit gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung veröffentlicht.

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält die Fotografin das Recht die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Social Media, Portfolios, an Kunstausstellungen, etc.

Gerichtsstand & Recht

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Verträge zwischen Kunde und Familienfotografin.ch ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Familienfotografin.ch behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab April 2023

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